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Der Gefertigte erklärt durch Abgabe der Nennung, die Bestimmungen der Ausschreibung,
insbesondere der Veranstaltungsbestimmungen und des Haftungsausschlusses der selben, zu kennen,
diese vollinhaltlich verstanden zu haben und bedingungslos zu aktzeptieren.
Die Unterzeichnung der Nennung erfolgt vor Ort.
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